Wenn ein Tier in unseren Verkehrsmitteln mitgenommen wird, sind die Mitnahmeregelungen zu beachten, die wir in unserem Tarifbestimmungen (§ 12 Beförderung von Tieren) (1.39 MB) zusammengestellt haben.
Verkehrsmittel und Haltestellen
Beförderung von Tieren
Alkoholkonsumverbot
In allen U-, S-Bahnen und AKN-Zügen und Bussen sowie an sämtlichen Haltestellen im hvv. Nachlesen kannst du die Details in unserem Beförderungsbedingungen (1.39 MB) .
Fahrgastunterstände
Die Wartehäuschen werden in Hamburg von einer privaten Firma aufgestellt und gewartet. Diese finanziert sich über die Werbung. Zwischen der Firma und der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen vertragliche Regelungen über die Zahl der aufzustellenden Unterstände.
Bei Wünschen und Anregungen zur Aufstellung weiterer Fahrgastunterstände findet eine Prüfung statt. Grundlage ist dabei die Zahl der einsteigenden Fahrgäste und die Möglichkeit zur Aufstellung eines Wartehäuschens je nach örtlichen Gegebenheiten. Bei entsprechendem Bedarf können weitere Fahrgastunterstände errichtet werden.
Vermietungen
Bitte einfach das jeweilige Verkehrsunternehmen im hvv ansprechen.
Werbung an/in Verkehrsmitteln/Haltestellen im hvv
Für Werbung in Bussen, U- oder S-Bahnen und Fähren bitte einfach das jeweilige Verkehrsunternehmen im hvv ansprechen.
Für Werbung an Bushaltestellen (beleuchtete Citylight-Plakate) ist folgendes Unternehmen zuständig:
Wall GmbH - Verkaufsbüro Hamburg
Neuer Wall 41
20354 Hamburg
Telefon: 040/73 60 33-0
Fax: 040/73 60 33-99
E-Mail